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Einfach perfekt verpackt

Der Verpackungs-Ratgeber von Bähr Verpackung

13.01.26

PPWR

PPWR einfach erklärt

Die neue europäische Verpackungsverordnung und was Unternehmen jetzt wissen müssen

Stand Januar 2026
Geltung EU weit gemäß Verordnung EU 2025 40

Das Wichtigste zur PPWR in kurzer Form

  • Was ist die PPWR? Eine EU Verordnung die Verpackungen und Verpackungsabfälle europaweit einheitlich regelt.
  • Seit wann gilt sie? In Kraft seit dem 11. Februar 2025 die meisten Pflichten gelten ab dem 12. August 2026.
  • Wen betrifft sie? Nahezu alle Unternehmen die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen.
  • Was ändert sich? Strengere Vorgaben für Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Mehrweg, Kennzeichnung und Verpackungsminimierung.

Was ist die PPWR?

Die Abkürzung PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Es handelt sich um die neue EU Verpackungsverordnung mit der offiziellen Bezeichnung Verordnung EU 2025 40. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 und schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in allen Mitgliedstaaten.

Im Unterschied zu einer Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar. Unternehmen müssen sich daher direkt an die europäischen Vorgaben halten ohne nationale Spielräume.

Warum gibt es die neue EU Verpackungsverordnung?

Die Europäische Union reagiert mit der PPWR auf steigende Verpackungsmengen insbesondere im Onlinehandel sowie auf unzureichende Recyclingquoten und uneinheitliche nationale Regelungen. Ziel ist es Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus umweltverträglicher zu gestalten.

Wen betrifft die PPWR?

Die PPWR betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Waren in der Europäischen Union in Verkehr bringen.

  • Hersteller von Verpackungen und verpackten Produkten
  • Markeninhaber und Abfüller
  • Importeure aus Drittstaaten
  • Großhandel und Einzelhandel
  • Onlinehandel und Fulfillment Dienstleister
  • Gastronomie und Außer Haus Verkauf

Welche Verpackungen sind betroffen?

Die Verordnung unterscheidet nicht nach Produkt sondern nach Verpackungsart. Grundsätzlich fallen alle Verpackungen unter die PPWR.

  • Verkaufsverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transport und Versandverpackungen
  • Serviceverpackungen
  • Mehrwegverpackungen
  • Industrie und Exportverpackungen

Ziele der PPWR?

Reduzierung von Verpackungsabfällen

Die Menge an Verpackungsabfällen pro Kopf soll gegenüber dem Referenzjahr 2018 schrittweise sinken. Bis 2030 um fünf Prozent bis 2035 um zehn Prozent und bis 2040 um fünfzehn Prozent.

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Verpackungen müssen künftig recyclinggerecht gestaltet sein. Ab dem Jahr 2030 gelten Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit. In den Folgejahren werden diese Anforderungen weiter verschärft.

Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen

Für Kunststoffverpackungen werden verbindliche Mindestanteile an Post Consumer Rezyklat eingeführt. Die konkreten Quoten hängen von der jeweiligen Verpackungskategorie ab und steigen bis 2040 weiter an.

Mehrweg Wiederverwendung und Wiederbefüllung

Die PPWR fördert Mehrwegkonzepte insbesondere im Bereich Transport Verpackungen Onlinehandel sowie im Außer Haus Bereich.

Konkrete Pflichten für Unternehmen

Verpackungsminimierung

Gewicht und Volumen von Verpackungen müssen auf das funktional notwendige Maß reduziert werden. Ab dem Jahr 2030 darf der Leerraum bei bestimmten Versand und Transportverpackungen höchstens fünfzig Prozent betragen.

Recyclinggerechtes Verpackungsdesign

  • Vermeidung komplexer Materialkombinationen
  • Gute Trennbarkeit einzelner Komponenten
  • Recyclingfreundliche Farben und Materialien

Kennzeichnungspflichten

Verpackungen müssen künftig einheitlich gekennzeichnet werden, um Verbraucher bei der richtigen Entsorgung zu unterstützen. Ergänzend können digitale Informationen genutzt werden.

Erweiterte Herstellerverantwortung

Unternehmen müssen sich registrieren Mengen melden und die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling tragen. Diese Pflichten gelten europaweit.

PPWR und deutsches Verpackungsgesetz

In Deutschland bleibt das Verpackungsgesetz zunächst relevant. Mit Anwendung der PPWR ab August 2026 gilt jedoch unmittelbar das europäische Recht. Für Unternehmen bedeutet das eine stärkere EU weite Betrachtung ihrer Verpackungslösungen.

Zeitplan und Fristen

  • 11. Februar 2025 Inkrafttreten der PPWR
  • 12. August 2026 Anwendung der meisten Pflichten
  • Ab 2028 neue Kennzeichnungsvorgaben
  • Ab 2030 Recyclingfähigkeit Rezyklatquoten und Verpackungsminimierung
  • Bis 2040 weitere Verschärfungen

Checkliste für Unternehmen

  1. Alle eingesetzten Verpackungen erfassen
  2. Eigene Rolle in der Lieferkette klären
  3. Recyclingfähigkeit und Volumen prüfen
  4. Materialien und Rezyklatanteile bewerten
  5. Daten und Dokumentation vorbereiten
  6. EU weite Pflichten berücksichtigen

Häufige Fragen zur PPWR

Ab wann gilt die PPWR verbindlich

Die Verordnung gilt seit Februar 2025. Die meisten Pflichten müssen ab dem 12. August 2026 erfüllt werden.

Gilt die PPWR auch für Onlinehändler

Ja, Onlinehändler bringen Versandverpackungen in Verkehr und unterliegen den gleichen Pflichten.

Was bedeutet die Leerraumregel konkret

Der Anteil aus Luft und Füllmaterial darf bei bestimmten Verpackungen ab 2030 nicht mehr als fünfzig Prozent betragen.

Ab wann sind nicht recyclingfähige Verpackungen unzulässig

Ab dem Jahr 2030 gelten neue Mindestanforderungen. Ab 2035 müssen Verpackungen zusätzlich für großmaßstäbliches Recycling geeignet sein.

Gibt es Ausnahmen

Für bestimmte Anwendungen wie Arzneimittel oder Gefahrgut bestehen Sonderregelungen. Diese müssen im Einzelfall geprüft werden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist stets der Wortlaut der Verordnung EU 2025 40.